Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt jedem Pflegebedürftigen monatlich ein Budget zusätzlich zu den Leistungen der ambulanten Pflege oder des Pflegegeldes für die Nutzung der Tagespflege zur Verfügung. Sie haben also weiterhin Ihren vollen Anspruch auf Sachleistungen bzw. Pflegegeld!
Lediglich ein Eigenkostenanteil für Unterkunft und Verpflegung muss von Ihnen getragen werden. Gerne berechnen wir die Kosten für Sie auf Anfrage. Übrigens: Auch hier kann der Betrag der Entlastungsleistung (131 €/Monat) einbezogen werden. Bei Einstufung in einen Pflegegrad werden die Fahrtkosten, je nach Entfernung zur Tagespflege, ebenfalls von der Pflegeversicherung übernommen. Außerdem können Sie bei Abwesenheit einer Pflegeperson das Budget für Verhinderungspflege auch für die Tagespflege nutzen.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den Kosten und den Leistungen der Pflegekasse.
Übrigens: Sollten Sie ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nehmen wollen, steht Ihnen an vielen Orten unser ambulanter Pflegedienst zur Verfügung.
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